Bild Robert Kemmetter
Das Thema „Erben und Schenken“ will professionell begleitet werden,
daher bietet sich eine Zusammenarbeit Ihres Steuerberaters, welcher für die Rechtsberatung zuständig ist, mit dem spezialisierten Finanzberater, welcher für die optimale versicherungsvertragliche Gestaltung zuständig ist, an.

Die für Sie richtige Gestaltung kann Ihnen viele tausend Euro sparen.

Ob Sie einen Geldbetrag Ihrem Kind steuerbegünstigt zukommen lassen wollen (dies geht sowohl mit als auch ohne Kontrolle eines Elternteils über das angelegte Vermögen), Ehepartner sich gegenseitig absichern wollen, die Großmutter bzw. der Großvater der Enkelin bzw. dem Enkel etwas zukommen lassen will (unter Beibehaltung der Kontrolle) oder ob sich unverheiratete Paare mit Kind/Kindern absichern wollen, Anlass für eine Beratung gibt es viele.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass den meisten Kunden eine Anlage mit Kontrollmöglichkeit bevorzugen.
Sehr wichtig ist Ihre persönliche Liquiditätsplanung.
In fast 90% der Fälle wir eine Liquiditätsplanung mit einer Ummantelung für den Todesfall abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer (und die versicherte Person) bleibt der Eigentümer und Verwalter seines Geldes. Im Todesfall endet der Vertrag und der Bezugsberechtigte erhält einkommenssteuerfrei die Leistung ausgezahlt. Die ggf. anfallende Erbschaftssteuer kann dann mit dieser Liquidität ganz einfach beglichen werden.
Tipp zum Schluss:
Verschenken Sie statt zu Vererben!
                Beugen Sie evtl. Erbstreitigkeiten vor!







Dipl.-Betriebswirt (FH) Robert Kemmetter   Eichstätter Str. 22   85072 Eichstätt   08421/903670

-Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Raum Ingolstadt-