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Versicherungen für Selbständige und Firmen
Gewerbeversicherungen für Selbstständige und Firmen
Als Gewerbetreibender ist es für Sie von existenzieller Bedeutung, Ihren Betrieb richtig abgesichert zu haben. Dabei sollte der Versicherungsschutz aber auch bezahlbar bleiben. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf viele Teilbereiche, welche hier kurz beschrieben werden sollen.
1. Gebäudeversicherung
Die gewerbliche Gebäudeversicherung umfasst alle gewerblich oder freiberuflich genutzten Gebäude – ob Einzelhandelsladen, Arztpraxis, Kfz-Werkstatt oder eine Produktionshalle. Versichert werden können auch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände oder Grundstücksbestandteile.

Sie können Ihr Gebäude gegen folgende Gefahren versichern:
  • Feuer (Brand, Blitz, Explosion, Implosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik der Aussperrung sowie Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen

Weitere Leistungen einer Gebäudeversicherung könnten beispielsweise sein:
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
  • Sachverständigenkosten
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen für die Wiederherstellung (z.B. Einbau einer Filteranlage, Auflagen zur Wärme- oder Geräuschdämmung usw.)
  • Überspannungsschäden durch Blitz (einschließlich Folgeschäden)
  • Gebäudebeschädigung durch Einbrecher
  • Schutz für außen angebrachte Sachen (auch gegen Sturm)
  • Bis zu 12 Monate Mietausfall für vermietete Gebäude
  • Beseitigung von Schäden durch Graffiti
  • Versicherungsschutz für Um-, An- und Ausbauten, die nach Vertragsabschluss erfolgen
  • Mehrkosten durch vorzeitige Urlaubsrückreise ab einer voraussichtlichen Schadenhöhe von 5.000 €
  • Volle Leistung auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 €

Nicht vergessen werden sollte eine Glasversicherung für kleine und große Glasflächen (z.B. Schaufensterscheiben, Schaukästen o.ä.).
2. Inhaltsversicherung für Betriebe
Zum "Inhalt" einer Firma gehört die gesamte Betriebseinrichtung, aber auch Waren und Vorräte.

Versichern können Sie Ihre Betriebseinrichtung, Maschinen, Anlagen und Geräte, Büro-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate sowie Vorräte und Waren am Versicherungsort, zum Teil auch außerhalb (z.B. Sachen auf Baustellen innerhalb Deutschlands).

Der Versicherungsschutz umfasst dieselben Gefahrenbereiche wie die für Gebäude. Zusätzlich ist noch der Punkt „Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus nach einem Einbruch und Raub“ mit versichert.

Auf eine Entschädigung zum Neuwert und einer entsprechenden Summenanpassung im Laufe der Jahre sollte geachtet werden.
3. Elementarschadensversicherung
Im Zeitalter des Klimawandels nehmen Schäden durch extreme Naturereignisse wie Unwetter stark zu - inzwischen treten sie häufiger auf als zum Beispiel Brandschäden. Unternehmen sollten sich folglich auch gegen Schäden durch extreme Naturereignisse absichern.

Eine Elementarversicherung ergänzt daher eine Gebäude-, eine Inhalts- sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung ideal, denn letztere bietet zusätzlich Schutz vor:
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Nicht nur die Ausuferung oberirdischer Gewässer, sondern auch Starkregen (wenn z. B. der Kanal das Wasser nicht mehr aufnehmen kann) lassen die Schadenszahlen in die Höhe steigen.
4. Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Wenn Sie nach einem Schadenfall Ihre gewerblichen Räume nicht mehr nutzen können, laufen die Kosten dafür, wie Miete, Pacht, Löhne unbenommen weiter. Eine vollständige Wiederherstellung des vorherigen Zustandes kann dauern. Gegen dieses finanzielle Risiko können Sie sich mit einer Ertragsausfallversicherung schützen.

Zusätzlich zu den Gefahren, gegen welche ein Gebäude versichert werden kann, kommt hier noch der Punkt der „Versicherung gegen Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus nach einem Einbruch und Raub“ hinzu.

Leistungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung:

Der Schutz gilt je nach Vertragsgestaltung wahlweise für 12, 18 oder 24 Monate und umfasst je nach Gesellschaft.
  • Ersatz des entgangenen Gewinns
  • Erstattung der fortlaufenden Kosten(z.B. Miete, Pacht, Löhne und Gehälter, Zinsen, Leasinggebühren usw.)
  • Erstattung der Kosten zur Schadenminderung. Dazu gehören alle Kosten, die notwendig sind, um den Betrieb schnell wieder zum Laufen zu bringen, z.B.
    • Miete für die vorübergehende Produktion oder Lagerung in anderen Räumen
    • Mehrkosten zur Errichtung provisorischer Räume oder Gebäude
    • Zusatzkosten für Sonderschichten, Sonntagszuschläge und Überstunden
    • Löhne für zusätzlich benötigte Arbeitskräfte
    • Notwendige Maßnahmen zur Rückgewinnung von Kunden
5. Elektronikversicherung
Sollten Sie einige Tage nicht erreichbar sein oder Ihr ganzes PC-Netzwerk ist zusammengebrochen, könnte dies nicht unerhebliche Schäden für Ihren Betrieb nach sich ziehen.
Mit einer Elektronik-Pauschalversicherung sind sämtliche Anlagen und Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik sowie Bürogeräte versichert. Je nach Betrieb können weitere Bausteine hinzu gewählt werden, z.B.:
  • Mess- Prüf- und Steuerungstechnik (inkl. elektronischer Kassen und Waagen)
  • Satz- und Reprotechnik
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik

Leistungen einer Elektronik-Pauschalversicherung

Versichert ist Ihre Elektronik gegen nahezu jede Art von Beschädigung oder Zerstörung durch:
  • Menschen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus oder Sabotage
  • Feuer: Brand, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Sengen, Glimmen, Schmoren, Löschwasser
  • Wasser: Feuchtigkeit aller Art, Regen, Überschwemmung, Kondenswaser, Putzwasser
  • Technik: Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Ausfall von Steuerungs- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Höhere Gewalt: Blitzschlag (direkt und indirekt), Sturm, Erdrutsch, Hochwasser

Wichtige ergänzende Versicherungen:
  • Über eine Datenträger-Versicherung besteht Versicherungsschutz auch für die Beschädigung von Datenträgern, die Wiederbeschaffung von Programmen und die Kosten für die Wiedereingabe der Daten.
  • Die Software-Versicherung ersetzt – auch ohne vorausgegangenen Hardwareschaden – Schäden an Daten wie versehentliches Löschen, Bedienungsfehler oder Stromausfall. Mitversichert ist auch z.B. das Abhandenkommen von Dongles und Kosten für Lizenzgebühren.
6. Fotovoltaik-Versicherung
Fotovoltaikanlagen werden immer beliebter – zum einen zur Erzeugung von Energie zum eigenen Verbrauch, zum anderen durch die staatlich geförderte Einspeisevergütung. Häufig sind die Anlagen über Kredite finanziert. Wird die Anlage beschädigt und fällt aus, kann das gesamte Finanzierungsmodell kippen.

Folgende Bereiche können versichert werden:
  • Fotovoltaikmodule und Modultragegestelle
  • Wechselrichter
  • Erzeugungs- und Einspeisezähler
  • Steuerungs- und Regeltechnik
  • Einrichtungen des Überspannungsschutzes
  • Zur Anlage gehörende Gleich- und Wechselstromverkabelung

Leistungen einer Fotovoltaik-Versicherung

Versichert ist Ihre Anlage gegen fast jede Art von Beschädigung oder Zerstörung, z.B. durch:
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (auch von Teilen oder Ladung)
  • Wasser und Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Überschwemmung und Schneedruck
  • Tierbisse
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler

Neben dem Sachschaden wird auch die entgangene Einspeisevergütung entschädigt, die Höhe dieser Erstattung hängt neben der gewählten Gesellschaft auch davon ab, ob nach „Sommer- oder Wintermonaten“ zu erstatten ist.
7. Betriebshaftpflichtversicherung
Leider sind wir Menschen nicht vollkommen, von daher können Irrtümer und Fehler immer wieder mal passieren, welche entsprechende Schadenersatzforderungen gegen Ihre Firma nach sich ziehen, da Sie nicht nur für sich selbst, sonder auch für Ihre Mitarbeiter haften.

Was können Sie versichern?

Versicherbar sind Personen- und Sachschäden z. B. durch:
  • Verschulden des Betriebsinhabers
  • Verschulden von Betriebsangehörigen
  • Schäden aufgrund mangelhafter Waren
  • Schäden durch fehlerhaftes Arbeiten

Zusätzliche versichert werden kann beispielsweise:
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 30.000 €
  • Auslandsschäden durch direkte Exporte, Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Europa
  • Auslandsschäden auf Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen und Märkten sowie durch indirekte Exporte weltweit
  • Bauherrenhaftpflicht bis 500.000 € Bausumme
  • Beauftragung von Subunternehmen
  • Be- und Entladeschäden
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung bis 1.000.000 €
  • Fotovoltaikanlagen bis 100 kWp inklusive Einspeisung
  • nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer bis 250.000 €
  • Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Schäden an Gerätschaften und Einrichtungen von Kunden aus Anlass der gelegentlichen Nutzung bis 30.000 €
  • Tätigkeitsschäden bei Arbeiten auf fremden Grundstücken bis 50.000 €
  • Vermietung, Verpachtung der dem Betrieb dienenden Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten

Wichtige ergänzende Versicherungen:
  • Eine Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung ist wichtig für alle Hersteller und Händler, deren Produkte weiterverarbeitet werden oder die Maschinen produzieren, montieren oder warten, mit denen Sachen hergestellt, bearbeitet oder verarbeitet werden. Sie weitet den Betriebs-Haftpflichtschutz auf Vermögensschäden aus, die dem Abnehmer durch fehlerhafte Produkte bzw. mangelhafte Maschinen entstanden sind.
  • Inhabern von Behältern zur Lagerung von Benzin, Diesel und Heizöl empfehle ich eine Umwelt-Haftpflichtversicherung.
  • Zur Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche ist eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll.
8. Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen
Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer mit gutem Willen aus der Welt schaffen. Doch wer Anwalt, Gericht und Sachverständige für sein gutes Recht beansprucht, muss mit hohen Kosten rechnen. Die können besonders für Unternehmen zu einer enormen finanziellen Belastung werden.

Je nach Gesellschaft gibt es zwei Möglichkeiten der Absicherung:
  • Pauschaler Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen mit freier Wahl einer Selbstbeteiligung und Wahl von Zusatzleistungen nach dem Bausteinprinzip.
  • Sorglos-Rechtsschutz Das Paket für Selbstständige und Firmen beinhaltet den Spezial-Straf-Rechtsschutz, Ergänzungs-Rechtsschutz, Zusatzleistungen, Update-Garantie.

Anbei ein kurzer Überblick, welche Personen, Bereiche und Kosten bei einer pauschalen Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen abgesichert sind.

Versichert sind:
  • Sie bzw. Ihre Firma als Versicherungsnehmer (wenn vereinbart, auch Mitinhaber)
  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner (mit gleichem amtlich gemeldeten Wohnsitz)
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder (unverheiratet und nicht mit einem Partner zusammen lebend) bis zum Berufsbeginn (abhängig von der Gesellschaft)
  • Ihre Arbeitnehmer bei der Tätigkeit für den versicherten Betrieb
  • Im Verkehrsbereich: Berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge (z. B. Arbeitnehmer)

Versicherungsschutz besteht:
  • im Privatbereich
  • im betrieblichen Bereich und als Arbeitnehmer
  • im Verkehrsbereich (auch als Fahrer fremder Fahrzeuge)
  • im Grundstücksbereich für Ihre selbst genutzten Betriebsgrundstücke und Betriebsräume sowie für Ihre selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.

Folgende Kosten sind versichert:
Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.
9. Kfz-Versicherungen für Kleinflotten
Je nach Gesellschaft können Sie Ihren Fuhrpark schon ab 3 gewerblich genutzten Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Zugmaschinen und Traktoren) als Kleinflotte versichern. Die Obergrenze liegt bei 15 Fahrzeugen.

Abhängig von der Branche, in der Sie tätig sind, gibt es evtl. spezielle Branchenrabatte, fragen Sie einfach bei mir nach.

Wichtige ergänzende Versicherungen:
  • "BBB" - die Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für Nutzfahrzeuge.
  • Versicherung von Bergungskosten für unfallbedingt von der Straße abgekommene Nutzfahrzeuge - die Bergung von bzw. mit Spezialfahrzeugen kann sehr teuer sein.
10. Auslandsreise-Krankenversicherung
Sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend im Ausland tätig? Als Arbeitgeber sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet, für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen!

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Kosten, die auch in Deutschland entstanden wären. Da der Arbeitnehmer im Ausland als Privatpatient gilt, entstehen oftmals erheblich höhere Kosten. Diese werden dem Arbeitgeber nicht von der Krankenkasse erstattet und auch die meist sehr hohen Kosten für Rücktransporte im Krankheitsfall oder auch die Überführung Verstorbener zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

Schutz bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung für beliebig viele Aufenthalte bis zu einer Dauer von 6 Wochen.

Was können Sie versichern?
  • Ihre Mitarbeiter auf Geschäftsreisen im Ausland bis zu einer Dauer von 6 Wochen für den Fall einer plötzlichen Erkrankung bzw. eines Unfalls
  • Schutz besteht auch auf privaten Reisen bis zu einer Dauer von 6 Wochen
  • Der Versicherungsschutz lässt sich, je nach Gesellschaft, auf bis zu 1 Jahr ausweiten

Leistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung:
  • Alle notwendigen Kosten für Heilbehandlungen einschließlich Krankenhausaufenthalt
  • Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Im Todesfall die Überführungs- bzw. Bestattungskosten
  • Notruftelefon für schnelle Hilfe vor Ort

Ihre Vorteile:
  • Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Übernahme von Krankheitskosten im Ausland
  • Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden
Tipp zum Schluss:
Da jeder Betrieb andere Bedürfnisse und Risiken hat, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort dringend zu empfehlen.






Dipl.-Betriebswirt (FH) Robert Kemmetter   Eichstätter Str. 22   85072 Eichstätt   08421/903670

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